Die Abrechnung erfolgt nach dem Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) bzw. Hufelandverzeichnis.
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Meine Leistungen werden von den Privatkassen zu den vereinbarten Bedingungen übernommen.
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Auch die Beihilfen erstatten anteilsmäßig gewisse Leistungen.
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Die gesetzlichen Krankenkassen sind zwar nicht erstattungspflichtig, bieten jedoch private Zusatzversicherungen an,
über die ich Sie bei Interesse bei Ihrem Ersttermin gerne informiere.