Honorar für Osteopathie und Heilpraktikerleistungen

 

Die Abrechnung erfolgt nach dem Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) bzw. Hufelandverzeichnis.

 

  • Meine Leistungen werden von den Privatkassen zu den vereinbarten Bedingungen übernommen.
  • Auch die Beihilfen erstatten anteilsmäßig gewisse Leistungen.
  • Die gesetzlichen Krankenkassen sind zwar nicht erstattungspflichtig, bieten jedoch private Zusatzversicherungen an, über die ich Sie bei Interesse bei Ihrem Ersttermin gerne informiere.

 

 

Termine nach Vereinbarung. Bitte senden Sie keine sensiblen Gesundheitsdaten oder Befunde per E-Mail.